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Registrierungsdatum: 7. Oktober 2005
Hobbys: Die Nase in jeden Saustall reinstecken. Das Gras wachsen hören. Suppen versalzen und mich daran erfreuen, wenn die Brauer diese, ihre Süppchen selber auslöffeln müssen.
Zitat
dass nach der neuen Rechtsprechung die Zahlung von Feiertagszuschlägen am Oster- und Pfingstsonntag nicht mehr zu erfolgen braucht. Man werde zwar den Pfingstsonntag entsprechend einem Feiertag gleich vergüten,
weise aber darauf hin, dass dies eine freiwillige Leistung sei...
Dies solle der Mitarbeiter bitte per Unterschrift bestätigen und das Schreiben an die Firma zurück senden.

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Registrierungsdatum: 7. Oktober 2005
Hobbys: Die Nase in jeden Saustall reinstecken. Das Gras wachsen hören. Suppen versalzen und mich daran erfreuen, wenn die Brauer diese, ihre Süppchen selber auslöffeln müssen.
Zitat
Heute, 20:52 | badisch_nsl
...da könnte ja durchaus auch mancher Unternehmer auf die Idee kommen "Einen Versuch ist's wert"