Quelle: Der Bund.ch
ZitatAlles anzeigenDas Recht auf Waffenerwerb und Waffenbesitz ist in der Schweiz – grundsätzlich – gewährleistet. Das heisst nun aber nicht, dass jeder und jede mit seiner Waffe umherspazieren darf. Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen oder sie transportieren will, braucht eine Waffentragbewilligung. Und diese ist, auch für Leute aus dem Sicherheitsgeschäft, nicht ohne weiteres erhältlich, wie der Fall eines Oberländer Wachmanns zeigt.
Der 34-Jährige arbeitet seit über zehn Jahren für eine grosse Schweizer Sicherheitsfirma als Wachmann, er war dabei fast ausschliesslich im Objektschutz tätig. Im Sommer 2009 nun reichte er bei seiner Wohngemeinde ein Gesuch für eine Waffentragbewilligung ein. Er benötige eine solche, so argumentierte er, zur Abwehr von Gefährdungen, denen er bei seiner beruflichen Tätigkeit begegne, und er brauche sie auch zur Erlangung des eidgenössischen Fachausweises für Personen- und Objektschutz.
Die Gemeinde reichte das Gesuch mit einer positiven Empfehlung an die Kantonspolizei weiter. Diese aber verweigerte die Bewilligung. Gegen diesen Entscheid rekurrierte der Sicherheitsmann bei der kantonalen Polizei- und Militärdirektion, die die Beschwerde abwies. Dann gelangte er ans Berner Verwaltungsgericht – und blieb auch hier erfolglos, wie dessen diese Woche veröffentlichtes Urteil zeigt.
Laut dem schweizerischen Waffengesetz erhält eine Person eine Waffentragbewilligung, wenn keine speziellen Hinderungsgründe bestehen, sie eine Prüfung über die Handhabung von Waffen bestanden hat, und wenn sie «glaubhaft macht, dass sie eine Waffe benötigt, um sich selbst oder andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlichen Gefährdung zu schützen».
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