Der Bundesnachrichtendienst kann weiterhin am Internet-Knoten De-CIX anlasslos Daten abgreifen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Gerichtsurteil: BND darf weiterhin Internet-Knoten De-CIX anzapfen
- AHW
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Eine andere Entscheidung hätte mich eigentlich auch gewundert.